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UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 


Liebe(r) ReiseteilnehmerInnen!

Wir möchten Sie im folgenden auf die geltenden Reise- und Geschäftsbedingungen aufmerksam machen, die nach der Neufassung der §§651 a ff BGB beruhen.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10 % des Reisebetrages höchstens jedoch Euro 250,00 fällig. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie die Reiseunterlagen.
Die Restzahlung ist bis Reiseantritt fällig.

3. Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen mit Preisangaben.

4. Leistungs- u. Preisänderungen
Unwesentliche Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig erscheinen, sind gestattet, soweit der Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigt wird. Zulässige, erhebliche Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde kann ohne Kosten zurücktreten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit durch Erklärung von der Reise zurücktreten. Zur Glaubhaftmachung eines Rücktrittes empfehlen wir Ihnen die Schriftform. Maßgebend ist das Datum des Eingangs des Rücktritts beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangt werden. Dieser Ersatz kann konkret berechnet werden oder in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert abgerechnet werden.

Hierfür sind die folgenden Prozentsätze des Rücktrittes zum Reisepreis maßgeblich:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 5 %
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 10 %
Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 50 %

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den Reiseanforderungen nicht genügt.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir behalten uns vor in folgenden Fällen den Reisevertrag zu kündigen:

Fristlos bei vertragswidrigem Verhalten des Reisenden und nachhaltiger Störung der Reise. Wenn der Reisende den Reiseveranstalter in wichtigen Punkten betreffs des Gesundheitszustandes, täuscht. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, ersparte Aufwendungen werden jedoch erstattet. Bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.

7. Außergewöhnliche Umstände
Sollte durch außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise nicht möglich sein, wird sie an einem späteren Termin nachgeholt. Eine Rückgabe des Reisepreises ist nicht möglich. Ist die Durchführung durch Mehraufwendungen möglich, sind diese vom Reisenden zu tragen.

8. Gewährleistung
Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird. Falls durch die Reiseleitung oder andere mit der Reisedurchführung betraute Personen keine Abhilfe geschaffen wird, kann der Reisende nach Rückkehr der Reise Schadensersatz verlangen, insofern der Veranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise geführt hat.

9. Haftung
Grundsätzlich haften wir bei Eigenveranstaltungen nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und vor Ort keine zumutbare Abhilfe zu leisten war. Bei Reisen, die bei ihrer besonderen Eigenarten mit erheblichem Risiko oder mit unvorhersehbaren Umständen verbunden sind oder der Improvisation des Reiseleiters bedürfen, z. B. Abenteuer-, Entdeckungs- und Erlebnisreisen, ist eine Haftung für das Gelingen, die Erfüllung der Erwartungen und für Umstände, die auf diesen
Besonderheiten beruhen, ausgeschlossen.

Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen von Reisegepäck, auch bei Verstauungen in unseren Fahrzeugen ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen, soweit der Verlust nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von uns herbei geführt wurde. Wir empfehlen den Abschluss einer RAT- und TAT Paketversicherung. Gelingen, die Erfüllung der Erwartungen und für Umstände, die auf diesen Besonderheiten beruhen, ausgeschlossen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

12. Veranstalter
Alle Reisen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben. Viele der von uns angegebenen Reisen und Kurse haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollten Sie aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Wir sind sicher, dass Sie dann die gebuchte Reise in bester Erinnerung behalten.

yourguide
Frank Roßkamp
Lauenburgerstraße 102
121 69 Berlin

Tel. 030 79 78 46 46
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Copyright © 2000 Yourguide - Frank Roßkamp
Stand: 20.12.2006