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Liebe(r)
ReiseteilnehmerInnen!
Wir möchten
Sie im folgenden auf die geltenden Reise- und Geschäftsbedingungen
aufmerksam machen, die nach der Neufassung der §§651
a ff BGB beruhen.
1. Abschluss
des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch
vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen
Buchungsbestätigung zustande.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10 % des Reisebetrages
höchstens jedoch Euro 250,00 fällig. Nach Eingang der
Anzahlung erhalten Sie die Reiseunterlagen.
Die Restzahlung ist bis Reiseantritt fällig.
3. Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen
mit Preisangaben.
4. Leistungs-
u. Preisänderungen
Unwesentliche Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen,
die nach Vertragsabschluss notwendig erscheinen, sind gestattet,
soweit der Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigt wird. Zulässige,
erhebliche Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen
werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde kann
ohne Kosten zurücktreten.
5. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit durch Erklärung von der Reise zurücktreten.
Zur Glaubhaftmachung eines Rücktrittes empfehlen wir Ihnen
die Schriftform. Maßgebend ist das Datum des Eingangs des
Rücktritts beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so kann ein angemessener Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen verlangt werden. Dieser Ersatz kann
konkret berechnet werden oder in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschalisiert abgerechnet werden.
Hierfür sind die folgenden Prozentsätze des Rücktrittes
zum Reisepreis maßgeblich:
| Bis
zum 45. Tag vor Reiseantritt 5 % |
| Bis
zum 21. Tag vor Reiseantritt 10 % |
| Bis
zum 15. Tag vor Reiseantritt 30 % |
| Ab
dem 14. Tag vor Reiseantritt 50 % |
Bis
zum Reisebeginn kann der Reisende sich durch einen Dritten ersetzen
lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.
Der Veranstalter kann dem Wechsel der Personen widersprechen,
wenn der Dritte den Reiseanforderungen nicht genügt.
6. Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir behalten uns vor in folgenden Fällen den Reisevertrag
zu kündigen:
Fristlos
bei vertragswidrigem Verhalten des Reisenden und nachhaltiger
Störung der Reise. Wenn der Reisende den Reiseveranstalter
in wichtigen Punkten betreffs des Gesundheitszustandes, täuscht.
In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis,
ersparte Aufwendungen werden jedoch erstattet. Bis 14 Tage vor
Reisebeginn bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl.
In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Reisepreis in voller
Höhe zurück.
7. Außergewöhnliche
Umstände
Sollte durch außergewöhnliche Umstände die Durchführung
der Reise nicht möglich sein, wird sie an einem späteren
Termin nachgeholt. Eine Rückgabe des Reisepreises ist nicht
möglich. Ist die Durchführung durch Mehraufwendungen
möglich, sind diese vom Reisenden zu tragen.
8. Gewährleistung
Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß
erbracht wird. Falls durch die Reiseleitung oder andere mit der
Reisedurchführung betraute Personen keine Abhilfe geschaffen
wird, kann der Reisende nach Rückkehr der Reise Schadensersatz
verlangen, insofern der Veranstalter einen Umstand zu vertreten
hat, der zu einem Mangel der Reise geführt hat.
9. Haftung
Grundsätzlich haften wir bei Eigenveranstaltungen nach den
gesetzlichen Vorschriften, wenn Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht werden und vor Ort keine zumutbare Abhilfe zu leisten
war. Bei Reisen, die bei ihrer besonderen Eigenarten mit erheblichem
Risiko oder mit unvorhersehbaren Umständen verbunden sind
oder der Improvisation des Reiseleiters bedürfen, z. B. Abenteuer-,
Entdeckungs- und Erlebnisreisen, ist eine Haftung für das
Gelingen, die Erfüllung der Erwartungen und für Umstände,
die auf diesen
Besonderheiten beruhen, ausgeschlossen.
Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen von Reisegepäck,
auch bei Verstauungen in unseren Fahrzeugen ist jegliche Haftung
unsererseits ausgeschlossen, soweit der Verlust nicht durch grobfahrlässiges
oder vorsätzliches Verschulden von uns herbei geführt
wurde. Wir empfehlen den Abschluss einer RAT- und TAT Paketversicherung.
Gelingen, die Erfüllung der Erwartungen und für Umstände,
die auf diesen Besonderheiten beruhen, ausgeschlossen.
10. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
12. Veranstalter
Alle Reisen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet.
Wir können aber keine Garantie für subjektiv vorgestellte
Reiseerfolge geben. Viele der von uns angegebenen Reisen und Kurse
haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies
macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollten Sie
aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen.
Wir sind sicher, dass Sie dann die gebuchte Reise in bester Erinnerung
behalten.
yourguide
Frank Roßkamp
Lauenburgerstraße 102
121 69 Berlin
Tel. 030 79 78 46 46
Fax
mobil/ SMS 0172 80 1 44 24
E-Mail an: yourguide
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Copyright © 2000 Yourguide - Frank Roßkamp
Stand: 20.12.2006
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